{"id":291,"date":"2020-06-07T15:07:21","date_gmt":"2020-06-07T13:07:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mws.at\/blog\/?p=291"},"modified":"2025-04-13T16:55:03","modified_gmt":"2025-04-13T14:55:03","slug":"wann-und-wie-drohnen-nach-den-neuen-eu-regeln-fliegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.mws.at\/blog\/2020\/06\/07\/wann-und-wie-drohnen-nach-den-neuen-eu-regeln-fliegen\/","title":{"rendered":"Wann und wie Drohnen nach den neuen EU-Regeln fliegen"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"text-align: left;\">Viele werden sich wie ich gefragt haben, was mit der Einf\u00fchrung der neuen EU-weiten Verordnung zum Betrieb von Drohnen passiert ist. Sie wurde im Fr\u00fchjahr 2019 angek\u00fcndigt und h\u00e4tte am 1. Juli 2020 erfolgen sollen, aber zumindest in \u00d6sterreich hat man \u00fcber die konkrete Umsetzung kaum etwas geh\u00f6rt. Sie hatte Hoffnungen von privaten Drohenpiloten geweckt, weil der Betrieb der Drohnen einfacher und billiger ist: es d\u00fcrfen zwar nur EU-zertifizierte verwendet werden, aber der laufende Betrieb erfordert nur eine Versicherung und nicht eine j\u00e4hrliche Zulassung mit Kosten von je 300 EUR.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Immerhin gibt es die Website <a href=\"https:\/\/dronespace.at\/\">dronespace.at<\/a> die unter <a href=\"https:\/\/dronespace.at\/jart\/prj3\/dronespace\/main.jart?rel=de&amp;content-id=1542929587916&amp;reserve-mode=active\">EU-Regulativ 2021<\/a> ziemlich Aktuelles dazu anbietet. Die Site wird von Austro Control betrieben, dem Unternehmen, das viele Aufgaben zur Sicherheit des Flugbetriebs in \u00d6sterreich wahrnimmt, so auch die Kontrolle aller das Staatsgebiet \u00fcberfliegenden Flugzeuge.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/dronespace.at\/jart\/prj3\/dronespace\/main.jart?rel=de&amp;content-id=1542929587916&amp;reserve-mode=active\">dronespace.at<\/a> hatte schon seit einiger Zeit angek\u00fcndigt, dass aufgrund der Coronavirus-Krise der Start der Umsetzung dieser Verordnung auf den 1. J\u00e4nner 2021 verschoben wird, und das ist auch am 4. Juni 2020 in einer <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32020R0746\">\u00c4nderung der vorhandenen EU-Verordnung<\/a> geschehen.<\/p>\n<p>Es sind nun nicht mehr nur ein paar Tage bis zum Inkrafttreten der Verordnung, sondern ein gutes halbes Jahr, trotzdem sollten sich am Betrieb von Drohen interessierte mit den Details der Verordnung auseinandersetzen. \u00dcbrigens, wie viele Tage, Stunden und Minuten es noch sind kann man auf dieser EU-Regulativ 2021 Seite laufend nachlesen \u2026<\/p>\n<h4>Wer regelt was<\/h4>\n<p>Der Betrieb von den Drohnen genannten Luftfahrzeugen wird nun ab 1. J\u00e4nner 2021 von zwei EU-Verordnungen grunds\u00e4tzlich geregelt, nationale Beh\u00f6rden m\u00fcssen jedoch einige darin vorgesehene \u00a0Details umsetzen, sonst k\u00f6nnte sich etwa in \u00d6sterreich kein Betreiber von Drohnen registrieren oder Piloten k\u00f6nnten keine erforderlichen Online-Pr\u00fcfungen ablegen. Allerdings befassen sich diese Verordnungen mit mehr als nur Drohnen, es geht ganz allgemein um \u201eunbemannte Luftfahrzeugsysteme\u201c, die selbst in der deutschen Fassung der Verordnung durchg\u00e4ngig als UAS (unmanned aircraft systems) bezeichnet werden. Das sind neben den Drohnen auch unbemannte Flugzeuge mit Fl\u00fcgeln, motorisiert oder Segelflugzeuge, oder unbemannte Fesselballone. Das hei\u00dft, dass diese Verordnungen auch massiv in den Bereich des Modellflugs und seiner zahlreichen Vereine eingreift, was auch im Mai 2020 in dieser <a href=\"https:\/\/www.prop.at\/b825\/online-konferenz-fuer-obmaenner-obfrauen-am-28-05-2020.html\">Sektion des \u00d6sterreichischen Aero-Clubs wieder einmal diskutiert<\/a> wurde.<\/p>\n<h4>Die EU-Verordnungen<\/h4>\n<p>Was steht in den Verordnungen? Die eine <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32019R0945&amp;qid=1591454041447&amp;from=DE\">Verordnung, mit der Kennzahl 2019\/945, befasst sich mit den Luftfahrzeugen<\/a>. Sie teilt sie entweder in Klassen anhand von Gewicht und Flugf\u00e4higkeiten auf, oder sie definiert, welche Anforderungen privat gebaute Einzelmodelle erf\u00fcllen m\u00fcssen. Die andere <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32019R0947&amp;qid=1591454041447&amp;from=DE\">Verordnung, mit der Kennzahl 2019\/947, regelt den Betrieb <\/a>mit den in der Verordnung 2019\/945 definierten Luftfahrzeugen. Dieser Betrieb ist in drei Kategorien aufgeteilt: \u201eoffen\u201c, \u201espeziell\u201c und \u201ezulassungspflichtig\u201c. Die Kategorie \u201eoffen\u201c deckt einen einfachen Betrieb mit Luftfahrzeugen aus dem Handel weitgehend ab, \u201espeziell\u201c und \u201ezulassungspflichtig\u201c sind eher Kategorien f\u00fcr Profis, f\u00fcr Unternehmen.<\/p>\n<p>Schauen wir uns an, was da auf uns als private Betreiber von Drohnen zukommt.<\/p>\n<p>F\u00fcr diesen Beitrag wurde die Version in Deutsch der EU-Verordnungen verwendet und der Autor mws interpretiert sie hier nach bestem Wissen. Eine formal korrekte Darstellung erfolgt nur in den Originaltexten der Verordnungen mit ihren 64 Papierseiten.<\/p>\n<h2 id=\"uebersicht\">\u00dcbersicht der Regelung des Betriebs<\/h2>\n<p>Die Regelung des Betriebs orientiert sich sowohl an den Interessen von privaten Modellfliegern als auch an Unternehmen, die unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen.<\/p>\n<h3>Die Kategorie \u201eoffen\u201c des Betriebs (auch \u201eopen\u201c genannt)<\/h3>\n<p>&#8230; <a href=\"#uas-bk-offen\">deckt einen Einsatz ab<\/a>, der Grundregeln folgt. Die allgemeinsten davon sind<\/p>\n<ul>\n<li>es darf ein horizontaler Abstand zu nat\u00fcrlichen Erhebungen der Erde von 120 m nicht unterschritten werden<\/li>\n<li>es muss immer Sichtverbindung zwischen dem fernsteuernden Piloten und dem Luftfahrzeug bestehen<\/li>\n<li>an Drohnen d\u00fcrfen nur jene verwendet werden, die nicht h\u00f6her als 120 m fliegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Kategorie \u201eoffen\u201c ist noch in drei Unterkategorien mit jeweils speziellen Grundregeln aufgeteilt. Hier die markantesten Regeln:<\/p>\n<ul>\n<li><strong><a href=\"#uas-bk-offen-uka1\">Unterkategorie A1<\/a>:<\/strong> <span style=\"color: #008080;\">leichte Drohnen die nahe an Menschen geflogen werden d\u00fcrfen.<\/span><br \/>Es d\u00fcrfen nur leichte Luftfahrzeuge mit maximal 900 g verwendet werden, Menschenansammlungen d\u00fcrfen nicht \u00fcberflogen werden, Einzelpersonen jedoch mit Luftfahrzeugen bis 250 g.<\/li>\n<li><strong><a href=\"#uas-bk-offen-uka2\">Unterkategorie A2<\/a>:<\/strong> <span style=\"color: #008080;\">schwerere Drohnen, mit einem sicheren Abstand zu Menschen.<\/span><br \/>Es d\u00fcrfen nur Luftfahrzeuge mit maximal 4 kg verwendet werden, es darf keine Person \u00fcberflogen werden, man kann jedoch bis auf 30 m horizontal an sie heranfliegen und wenn man sehr langsam fliegt sogar auf 5 m.<\/li>\n<li><strong><a href=\"#uas-bk-offen-uka3\">Unterkategorie A3<\/a>:<\/strong> <span style=\"color: #008080;\">schwere Drohnen, mit einem gro\u00dfen Abstand zu Menschen.<\/span><br \/>Es d\u00fcrfen Luftfahrzeuge bis 25 kg verwendet werden. Allerdings muss man einen horizontalen Sicherheitsabstand von 150 m zu von Menschen bewohnten oder genutzten Gebieten einhalten und man muss so fliegen, dass an keinem Ort Einzelpersonen gef\u00e4hrdet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Die Kategorie \u201espeziell\u201c des Betriebs (auch \u201especific\u201c genannt)<\/h3>\n<p>&#8230; <a href=\"#uas-bk-speziell\">deckt einen Einsatz<\/a> \u00fcber die Kategorie \u201eoffen\u201c hinaus ab, sie erfordert eine beh\u00f6rdliche Bewilligung dieses Flugbetriebs. Dazu ist ein Antrag vorzulegen, in dem alle Details des Betriebs beschrieben werden. In dieser Betriebskategorie kann das Luftfahrzeug auch ohne Sichtverbindung des Fernpiloten gesteuert werden. Auch in dieser Kategorie d\u00fcrfen Menschenansammlungen nicht \u00fcberflogen werden. In der Variante \u201eLeicht UAS (LUC)\u201c kann in einem von der nationalen Beh\u00f6rde gesetzten Rahmen ein Betreiber selbst den Betrieb bewilligen.<\/p>\n<h3>Die Kategorie \u201ezulassungspflichtig\u201c des Betriebs (auch \u201ecertified\u201c genannt)<\/h3>\n<p>&#8230; erfordert eine spezielle Zustimmung der Beh\u00f6rde f\u00fcr den Flug \u00fcber Menschenansammlungen oder wenn Menschen oder gef\u00e4hrliche G\u00fcter vom Luftfahrzeug transportiert werden, also wenn das Risiko des Betriebs f\u00fcr Menschen sehr hoch ist.<\/p>\n<h1 id=\"details\">Details der Regelungen<\/h1>\n<h2 id=\"wiefliegen\">Wie man mit Luftfahrzeugen \u2013 Drohnen &#8211; fliegen darf<\/h2>\n<p>Dies ist in der Verordnung 2019\/947 durch so bezeichnete \u201e<strong>UAS-Betriebskategorien<\/strong>\u201c geregelt. Es werden aber auch f\u00fcr alle Kategorien geltende Voraussetzungen f\u00fcr den Betrieb eines UAS (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) definiert:<\/p>\n<ul>\n<li>Jeglicher Betrieb darf nur von einem registrierten <a href=\"#betreiber\">Betreiber<\/a> durchgef\u00fchrt werden. Der Betreiber kann, muss aber nicht der <a href=\"#fernpilot\">Fernpilot<\/a> (Bediener der Fernsteuerung) sein. Das hei\u00dft, ein Fernpilot kann auch von anderen Personen betriebene Drohnen steuern.<\/li>\n<li>Der Betreiber hat in \u00d6sterreich auch eine Versicherung f\u00fcr den Betrieb abzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Betrieb d\u00fcrfen nur UAS verwendet wurden die einer der Klassen der Verordnung 2019\/945 entsprechen und das entsprechende Klassensymbol auf der Oberfl\u00e4che tragen. Verwendet werden d\u00fcrfen auch sind bestimmte privat herstellte UAS und UAS mit spezifischen Zulassungen.<\/li>\n<li>Bei der Registrierung eines Betreibers wird eine Registrierungsnummer vergeben, diese ist auf allen betriebenen Drohnen \u201eanzubringen\u201c \u2013 in der Praxis mit der Hand darauf schreiben oder eine bedruckte Etikette aufkleben.<\/li>\n<li>Die nationalen Beh\u00f6rden &#8211; in \u00d6sterreich wahrscheinlich Austro Control \u2013 m\u00fcssen ein System zur Registrierung von Betreibern und Luftfahrzeugen einrichten das den Standards der EU-Verordnung entspricht und so erm\u00f6glicht, Daten innerhalb der EU auszutauschen. Das erm\u00f6glicht einem in \u00d6sterreich registrierten Betreibern, in anderen EU-L\u00e4ndern ohne weitere Registrierung die Luftfahrzeuge zu betreiben, fliegen zu lassen.<\/li>\n<li>Die nationalen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen \u2013 in der Praxis wohl: sollen oder gar m\u00fcssen \u2013 Daten f\u00fcr geographische Sperrzonen f\u00fcr den Betrieb von UAS bereitstellen. \u201eGeographischen UAS-Gebiete\u201c k\u00f6nnen aber auch Zonen in dem nur bestimmte Luftfahrzeugklassen fliegen d\u00fcrfen definieren.<\/li>\n<li>Zum Steuern von anspruchsvolleren Luftfahrzeugen muss die steuernde Person, der Fernpilot, auch eine entsprechende Ausbildung und einen ausreichenden Kenntnisstand nachweisen. Erst mit diesem Nachweis ist das Steuern in einigen Betriebskategorien gestattet.<\/li>\n<li>Die nationalen Beh\u00f6rden m\u00fcssen Onlinesysteme zur Ausbildung bereitstellen und auch Systeme zum Ablegen von Onlinepr\u00fcfungen, oder Pr\u00fcfungen vor Experten.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 id=\"uas-bk-offen\">UAS-Betriebskategorie \u201eoffen\u201c<\/h3>\n<p>Diese Kategorie ist typisch f\u00fcr den Betrieb durch private Personen, denn sie erfordert keinerlei spezielle Betriebsgenehmigung, nur das Einhalten der vorgegebenen Regeln. \u00a0Allerdings ist diese Betriebskategorie wieder in drei Unterkategorien unterteilt die verschiedenen Formen des Betriebs mit unterschiedlichen Klassen von Luftfahrzeugen abdecken.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Betrieb in dieser Betriebskategorie ist auch die Verantwortung des Betreibers und des Fernpiloten im Detail definiert.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle Unterkategorien gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Die UAS d\u00fcrfen nur in Sichtverbindung zwischen Fernpiloten und UAS betrieben werden \u2013 au\u00dfer das UAS fliegt im \u201eFollow-Me\u201c-Modus.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend des Fluges muss ein Abstand von 120 m vom n\u00e4chstgelegenen Punkt der Erdoberfl\u00e4che eingehalten werden \u2013 es darf also z.B. nicht n\u00e4her als 120 m an den Abhang eines Berges oder an das \u00c4u\u00dfere eines Geb\u00e4udes geflogen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h4 id=\"uas-bk-offen-uka1\">Betriebskategorie \u201eoffen\u201c \u2013 Unterkategorie A1<\/h4>\n<p>F\u00fcr den Betrieb in dieser Unterkategorie d\u00fcrfen nur UAS der Klasse C0 oder C1 sowie privat hergestellte UAS mit weniger als 250 g und einer H\u00f6chstgeschwindigkeit von 68 km\/h verwendet werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Betrieb mit UAS der <a href=\"#lfzk-c0\">Klasse C0<\/a> und privat hergestellter gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Man darf nie \u00fcber Menschenmassen fliegen, aber \u00fcber unbeteiligten einzelnen Personen.<\/li>\n<li>Der Betrieb muss mit einem Fernpiloten ausgef\u00fchrt werden, der mit dem Benutzerhandbuch des UAS vertraut ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den Betrieb mit UAS der<a href=\"#lfzk-c1\"> Klasse C1<\/a> gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Man darf nie \u00fcber Menschenmassen fliegen und auch nicht \u00fcber unbeteiligte einzelne Personen.<\/li>\n<li>Der Fernpilot hat einen Online-Lehrgang zu absolvieren und eine Online-Pr\u00fcfung mit 40 Multiple-Choice Fragen bestanden zu haben.<\/li>\n<\/ul>\n<h4 id=\"uas-bk-offen-uka2\">Betriebskategorie \u201eoffen\u201c \u2013 Unterkategorie A2<\/h4>\n<ul>\n<li>Es darf nur mit Luftfahrzeugen der <a href=\"#lfzk-c2\">Klasse C2<\/a> geflogen werden<\/li>\n<li>Es d\u00fcrfen keine unbeteiligten Personen \u00fcberflogen werden, und es muss ein horizontaler Abstand von mindestens 30 m eingehalten werden. Wenn das Klasse 2-Luftfahrzeug im Langsamflugmodus ist, dann kann dieser Abstand auf 5 m reduziert werden. Dabei sind auch andere Einfl\u00fcssen wie die Wetterbedingungen zu beachten.<\/li>\n<li>Der Fernpilot muss im Besitz eines Fernpiloten-Zeugnisses sein. Dieses wird durch Absolvierung des Online-Lehrgangs mit Online-Pr\u00fcfung sowie durch Selbststudium der detaillierten Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 und dem Bestehen einer entsprechenden zus\u00e4tzlichen Theoriepr\u00fcfung erreicht. <em>(Anmerkung des Autors mws: diese Regelung ist etwas eigenartig, denn sie folgt Anforderungen einer h\u00f6heren Kategorie, w\u00e4hrend in diese h\u00f6heren Kategorie A3 diese Anforderungen nicht gestellt werden.)<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<h4 id=\"uas-bk-offen-uka3\">Betriebskategorie \u201eoffen\u201c \u2013 Unterkategorie A3<\/h4>\n<ul>\n<li>Es darf nur mit Luftfahrzeugen der Klassen <a href=\"#lfzk-c2\">C2,<\/a> <a href=\"#lfzk-c3\">C3<\/a> und <a href=\"#lfzk-c4\">C4<\/a> geflogen werden oder mit privat hergestellten mit einer Masse von unter 25 kg.<\/li>\n<li>Der Betrieb darf nur \u00fcber einem Gel\u00e4nde erfolgen, in dem keine unbeteiligten Personen gef\u00e4hrdet werden und es muss auch ein horizontaler Sicherheitsabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden.<\/li>\n<li>Der Fernpilot hat einen Online-Lehrgang zu absolvieren und eine Online-Pr\u00fcfung mit 40 Multiple-Choice Fragen bestanden zu haben. <em>(Siehe auch Anmerkung zur Fernpilot-Qualifikation in der Unterkategorie A2.)<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<h3 id=\"uas-bk-speziell\">UAS-Betriebskategorie \u201espeziell\u201c<\/h3>\n<p>Das wesentliche Element dieser Betriebskategorie ist die Notwendigkeit der Vorlage einer ausf\u00fchrlichen Bewertung des Betriebsrisikos bei der nationalen Beh\u00f6rde durch den Betreiber und die Zustimmung der Beh\u00f6rde. Welche Kriterien bei dieser Bewertung zu beachten sind und welche formale Form sie haben muss, wird ausf\u00fchrlich festgehalten.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Betrieb ist auch die Verantwortung des Betreibers und des Fernpiloten detailliert definiert.<\/p>\n<h3 id=\"uas-bk-zulassungspflichtig\">UAS-Betriebskategorie \u201ezulassungpflichtig\u201c<\/h3>\n<p>Das wesentliche Element dieser Betriebskategorie ist der Einsatz zulassungspflichtiger Luftfahrzeuge: charakteristische Abmessungen sind gr\u00f6\u00dfer als 3 m, sie sind f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Menschen oder von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern konstruiert. Sie sind grunds\u00e4tzlich nach Regeln der Betriebskategorie &#8222;<a href=\"#uas-bk-speziell\">speziell<\/a>&#8220; zu verwenden, aber bei der Beurteilung der Betriebsrisiken wurde festgestellt, dass dieses Luftfahrzeug einer speziellen Zulassung bedarf.<\/p>\n<h2>Die am Betrieb beteiligten Menschen<\/h2>\n<h3 id=\"betreiber\">Der Betreiber<\/h3>\n<p>&#8230; ist die Person oder das Unternehmen, das ein oder mehrere UAS zu betreiben gedenkt und bei Erf\u00fcllung der rechtlichen Voraussetzungen auch betreibt.<\/p>\n<p>Der Betreiber ist allgemein f\u00fcr den Betrieb von Luftfahrzeugen nach geltenden EU-Regelungen und erg\u00e4nzenden nationalen Regelungen zust\u00e4ndig. Er hat f\u00fcr jeden Betrieb einen Fernpiloten zu benennen und hat, falls von der Betriebskategorie gefordert, den erfolgreichen Abschluss einer notwendiger Ausbildungen durch diesen Fernpiloten zu \u00fcberpr\u00fcfen.\u00a0<br \/>Falls es die Betriebskategorie erfordert, hat er auch f\u00fcr die notwendigen Betriebsbewilligungen und allenfalls Zulassungen von Luftfahrzeugen zu sorgen.<\/p>\n<h3 id=\"fernpilot\">Der Fernpilot<\/h3>\n<p>&#8230; ist die Person die ein Luftfahrzeug mit Fernsteuerung steuert.\u00a0<\/p>\n<p>Ein Fernpilot muss ein Mindestalter von 16 Jahren haben, wenn er in der Betriebskategorie &#8222;offen&#8220; oder &#8222;speziell&#8220; eingesetzt ist.<br \/>Kein Mindestalter ist notwendig beim Betrieb in der Unterkategorie A1 mit Luftfahrzeugen der Klasse C0, bei denen es sich um Spielzeug handelt, sowie wenn unter Aufsicht eines Fernpiloten mit einem Alter von \u00fcber 16 Jahren gesteuert wird.<\/p>\n<p>Und: ein Fernpilot darf <strong>nicht<\/strong> steuern wenn er Alkohol getrunken oder psychoaktive Substanzen zu sich genommen hatte. Auch bei M\u00fcdigkeit oder Krankheit hat er die Finger von den Steuerkn\u00fcppeln zu lassen.<\/p>\n<p>Ein Fernpilot darf nur dann am Betrieb in einer Kategorie, die einen erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung erfordert, teilnehmen, wenn er einen solchen Abschluss erzielt hat.<\/p>\n<p>Weiters ist ein Fernpilot verpflichtet, Regelungen von &#8222;geografischen UAS-Gebieten&#8220; einzuhalten, also nicht dort zu fliegen, wo es verboten ist, oder nur dort zu fliegen, wo es f\u00fcr bestimmte Luftfahrzeugklassen erlaubt ist.<\/p>\n<h2 id=\"lfz\">Die Luftfahrzeuge, die Drohnen<\/h2>\n<p>Die sind in der Verordnung 2019\/945 definiert und werden hier und auch in der Verordnung 2019\/947 durchg\u00e4ngig als \u201eunmanned aircraft \u2013 UA\u201c oder, wenn sie auch eine Fernsteuerung haben, als \u201eunmanned aircraft system \u2013 UAS\u201c bezeichnet \u2013 auch in der deutschen Fassung der Verordnungen. <strong>Damit sind alle ferngesteuerten Drohnen ein UAS<\/strong>. Die Luftfahrzeuge werden in f\u00fcnf Klassen aufgeteilt, bezeichnet als C0 bis C4, die mit leichten Fliegern von unter 250 Gramm beginnen und bei schweren mit bis zu 25 kg aufh\u00f6ren. Gemeinsam ist diesen Luftfahrzeugen, dass sie entweder durch eine Fernsteuerung gesteuert werden oder an einer Leine h\u00e4ngen und so kontrolliert werden k\u00f6nnen. Rechtm\u00e4\u00dfig in den Handel gebrachte Luftfahrzeuge m\u00fcssen einer dieser Klassen entsprechen und auch mit einem von der Verordnung f\u00fcr jede Klasse festgelegten Symbol beklebt sein.<\/p>\n<h3 id=\"lfzk-c0\">Luftfahrzeug-Klasse C0<\/h3>\n<p>Die Luftfahrzeuge haben eine Masse von unter 250 g und eine H\u00f6chstgeschwindigkeit von 68 km\/h. Sie d\u00fcrfen nur maximal 120 m \u00fcber den Startpunkt aufsteigen und sind mit einer Fernsteuerung ausgestattet. Au\u00dferdem d\u00fcrfen sie einen \u201eFollow-me\u201c-Modus haben, also automatisch einer sich bewegenden Person folgen, dabei d\u00fcrfen sie aber nicht weiter als 50 m von dieser entfernt fliegen. Und eine ausf\u00fchrliches Benutzerhandbuch muss dem Luftfahrzeug bei der Auslieferung beigelegt sein. Das k\u00f6nnte manchen Herstellern schwerfallen.<\/p>\n<h3 id=\"lfzk-c1\">Luftfahrzeug-Klasse C1<\/h3>\n<p>Die Luftfahrzeuge haben eine Masse von unter 900 g und m\u00fcssen alle Anforderungen der Klasse C0 erf\u00fcllen. Strenger sind die Anforderungen an eine sichere Bauweise und hinzu kommt, dass bei einem Ausfall der Funkverbindung das Luftfahrzeug sicher selbst landet, dass es nicht zu laut ist und es muss auch eine eindeutige physische Seriennummer des Herstellers tragen. Weiters muss es eine sogenannte Fernidentifizierung bieten, mit der man in Echtzeit \u00fcber Funk die Kennung des Betreibers, die Seriennummer, die geographische Position, den geflogenen Streckenverlauf und auch die Position der fernsteuernden Person abrufen kann. Eine weitere wesentliche Anforderung ist, dass sie mit einem \u201eGeo-Stabilisierungssystem\u201c ausgestattet sind, damit muss es m\u00f6glich sein, den Fernpiloten zumindest zu warnen, wenn in eine f\u00fcr diese unbemannten Luftfahrzeuge gesperrte Zone eingeflogen wird. Optimal ist, wenn das Luftfahrzeug gar nicht in diese Zone hinein gesteuert werden kann.<\/p>\n<h3 id=\"lfzk-c2\">Luftfahrzeug-Klasse C2<\/h3>\n<p>Die Luftfahrzeuge haben eine Masse von unter 4 kg und m\u00fcssen alle Anforderungen der Klasse C1 erf\u00fcllen. Es ist jedoch keine H\u00f6chstgeschwindigkeit einzuhalten. Hinzu kommt, dass die Steuerung mit einer gegen Fremdbeeinflussung abgesicherten Datenverbindung erfolgen muss und dass mit einem Langsamflugmodus von maximal 19 km\/h geflogen werden kann.<\/p>\n<h3 id=\"lfzk-c3\">Luftfahrzeug-Klasse C3<\/h3>\n<p>Die Luftfahrzeuge haben eine Masse von unter 25 kg und d\u00fcrfen keine Dimension \u00fcber 3 m haben, sie m\u00fcssen alle Anforderungen der Klasse C1 erf\u00fcllen. Hinzu kommt, dass diese Luftfahrzeuge nur von einem Fernpiloten mit einer in der Verordnung 2019\/947 definierten Ausbildung geflogen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<h3 id=\"lfzk-c4\">Luftfahrzeug-Klasse C4<\/h3>\n<p>Die Luftfahrzeuge haben eine Masse von unter 25 kg und nur wenige weitere Anforderungen. Sie m\u00fcssen eine sichere Fernsteuerung besitzen, und sie d\u00fcrfen \u00fcber keine automatischen Steuerungsmodi verf\u00fcgen \u2013 also nur Steuerung durch einen Menschen. Und ein Handbuch muss es dazu geben.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele werden sich wie ich gefragt haben, was mit der Einf\u00fchrung der neuen EU-weiten Verordnung zum Betrieb von Drohnen passiert ist. Sie wurde im Fr\u00fchjahr 2019 angek\u00fcndigt und h\u00e4tte am 1. Juli 2020 erfolgen sollen, aber zumindest in \u00d6sterreich hat man \u00fcber die konkrete Umsetzung kaum etwas geh\u00f6rt. 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